Dichtheitsprüfung



Sachstandsmeldung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen 

(30.03.2012)
Sachstandsmitteilung zur Dichtheitsprüfung Auszug aus dem Amtsblatt vom 30.03.2012


(16.03.2012)
Förderbereich 5.5 Sanierung privater Hausanschlüsse - Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW

(23.2.2012)
Sachstandsmitteilung zur Dichtheitsprüfung "private Abwasserleitung"

(24.1.2012)
Presseerklärung des Städte und Gemeindebund NRW
Städte, Kreise und Gemeinden zur Funktionsprüfung bei Abwasseranlagen Kommunale Spitzenverbände fordern:
Kanal-TÜV sozial- und umweltverträglich weiterentwickeln.
(Die komplette Presseerklärung erhalten sie hier)

(19.01.2012)
Schnellbrief 11/2012 vom Städte und Gemeindebund NRW
Zu dem Gesetzentwurf der Landtags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist für Januar 2012 angekündigt, dass der Entwurf einer Rechtsverordnung vorgelegt werden soll. Diese Rechtsverordnung soll alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zustandsüberprüfung bei privaten Abwasserleitungen regeln. Sie wird im Gesetzentwurf in § 61 Abs. 2 LWG NRW vorgesehen.
Deshalb soll der § 61 a LWG NRW ersatzlos gestrichen werden.
(Den kompletten Schnellbrief erhalten sie hier)


(22.12.2011)
Der Umweltausschuss des Landtages hat am 14.12.2011 mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) auszusetzen. Im Vorfeld der Abstimmung hatte Umweltminister Remmel bereits eine Überarbeitung der Vorschrift zur Dichtheitsprüfung angekündigt.

Die Stadt Bad Münstereifel wird daher zunächst keine Dichtheitsnachweise mehr verlangen. Stattdessen wird der Gesetzesentwurf der Landesregierung im Januar 2012, sowie die Beratung und die Entscheidung durch den Landtag NRW abgewartet.

Die weitere Entwicklung wird die Stadt Bad Münstereifel aufmerksam verfolgen und darüber berichten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Heller (Tel.: 02253/505-136), Frau Dederichs (02253/505-173) oder Herrn Pieperjohanns (Tel.: 02253/505-169). Ausführlichere Informationen erhalten Sie durch das Dokument des Städte- und Gemeindebundes vom 15.12.2011.

Wichtige Mitteilung zum Thema Kanaldichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

(Amtsblatt Seite 17 vom 16.12.2011)
Landesumweltminister Johannes Remmel hat sich im Vorfeld der Sitzung des Umweltausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags zum Thema Dichtheitsprüfung dahingehend öffentlich geäußert, dass im Rahmen einer neuen Gesetzesinitiative im Frühjahr 2012 eine den Bürgerinteressen angemessene gesetzliche Regelung geschaffen werden soll. Vor diesem Hintergrund wurde vom Minister empfohlen, für die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Kanaluntersuchungen die Rechtskraft neuer Regelungen abzuwarten. Eine offizielle Verlautbarung aus dem Umweltministerium liegt der Stadt Bad Münstereifel zur Zeit noch nicht vor. Die Stadt Bad Münstereifel wird sich die vorgenannte Empfehlung des Ministers allerdings zu eigen machen und an dieser Stelle über die Fortentwicklung der Angelegenheit weiter berichten.

Bisherige (ältere) Veröffentlichungen:


1. Änderungssatzung zur Satzung zur Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a) Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Stadt Bad Münstereifel vom 20.07.2011 sowie Informationen zur Dichtheitsprüfung gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW (Seite7)

Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen der Stadt Bad Münstereifel vom 15.12.2010

Texte aus dem Amtsblatt zum Thema Dichtheitsprüfung:

Informationen über die Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung vom 20.4.2011

Informationen über die Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten vom 10.6.2011


allgemeine Veröffentlichungen zu diesem Thema:

Stadt und Gemeinde 11.2009


Weiterführende Links zu diesem Thema:

Erftverband
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Wichtiger Hinweis für Sachkundige:
das Protokoll der Dichtheitsprüfung

Wichtiger Hinweis:

Zur Zeit werden im Stadtgebiet Firmen bei Grundstückseigentümern vorstellig und weisen diese auf die Dichtheitsprüfung von privaten Kanalhausanschlussleitungen hin. Vielfach wird dabei der Eindruck vermittelt, diese Firmen wären im Auftrag der Stadtverwaltung tätig.

Dem ist nicht so. Die Stadtwerke Bad Münstereifel haben bisher kein Unternehmen mit der Dichtheitsprüfung von privaten Kanalhausanschlussleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz beauftragt und werden dies auch in Zukunft nicht tun. Jede(r) Grundstückseigentümerin(er) ist selbst für die Auswahl und Beauftragung eines sachkundigen Unternehmens zuständig und verantwortlich. Sachkundige Unternehmen

können sich durch ein entsprechendes Zertifikat ausweisen.

Ansprechpartner in der Verwaltung sind:

Frau Heller Tel.: 02253-505136
Hr. Pieperjohanns Tel.: 02253-505169



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