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Informationen
Nutzung einer privaten Wasserversorgungsanlage (private Brunnen-, Regenwassernutzungsanlage etc.)
In der Vergangenheit wurde in vielen Fällen das Vorhandensein und der Betrieb von privaten Wasserversorgungsanlagen festgestellt. Solche Anlagen sind beispielsweise private Brunnenanlagen, Regenwassernutzungsanlagen etc. Es ist davon auszugehen, dass aus solchen Anlagen gewonnenes Wasser in aller Regel zur Toilettenspülung oder anderweitig im Haushalt genutzt und anschließend auch der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Für dieses zusätzliche Schmutzwasser sind dann auch Abwassergebühren zu zahlen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.07.1981 in z. Zt. geltender Fassung bzw. die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 31.10.2006. Danach sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, den Betrieb der Anlagen anzuzeigen und die der Abwasseranlage zugeführten Mengen durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Zähler nachzuweisen. Dieser Zähler muss auf eigene Kosten eingebaut und unterhalten werden. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Verpflichtung zum Einbau eines Zählers nicht nach, können die der Abwasseranlage zusätzlich zugeführten Wassermengen geschätzt werden. Die Betreiber solcher privater Anlagen, die bisher noch nicht erfasst sind, werden daher gebeten, den nachstehenden Vordruck auszufüllen und bis zum 09. Februar 2007 an die Stadtwerke Bad Münstereifel zurückzusenden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer nach § 18 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997 in z.Zt. geltenden Fassung verpflichtet sind, der Stadt die für den Vollzug dieser Satzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie von dem zuständigen Sachbearbeiter, Herr Wald, Telefon: 02253 505 186.
In der Vergangenheit wurde in vielen Fällen das Vorhandensein und der Betrieb von privaten Wasserversorgungsanlagen festgestellt. Solche Anlagen sind beispielsweise private Brunnenanlagen, Regenwassernutzungsanlagen etc. Es ist davon auszugehen, dass aus solchen Anlagen gewonnenes Wasser in aller Regel zur Toilettenspülung oder anderweitig im Haushalt genutzt und anschließend auch der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Für dieses zusätzliche Schmutzwasser sind dann auch Abwassergebühren zu zahlen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.07.1981 in z. Zt. geltender Fassung bzw. die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 31.10.2006. Danach sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, den Betrieb der Anlagen anzuzeigen und die der Abwasseranlage zugeführten Mengen durch einen ordnungsgemäß funktionierenden Zähler nachzuweisen. Dieser Zähler muss auf eigene Kosten eingebaut und unterhalten werden. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Verpflichtung zum Einbau eines Zählers nicht nach, können die der Abwasseranlage zusätzlich zugeführten Wassermengen geschätzt werden. Die Betreiber solcher privater Anlagen, die bisher noch nicht erfasst sind, werden daher gebeten, den nachstehenden Vordruck auszufüllen und bis zum 09. Februar 2007 an die Stadtwerke Bad Münstereifel zurückzusenden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer nach § 18 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997 in z.Zt. geltenden Fassung verpflichtet sind, der Stadt die für den Vollzug dieser Satzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie von dem zuständigen Sachbearbeiter, Herr Wald, Telefon: 02253 505 186.
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Zu diesem Zweck werden nachfolgend die rechtskräftigen Satzungen in ihrer jeweils geltenden Fassung zum Ausdruck bzw. Download bereit gestellt.
Wasserversorgungssatzung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Folgende Anträge und Vordrucke sind hinterlegt, die Sie zu Hause ausfüllen und der zuständigen Dienststelle per Post schicken oder dort persönlich abgeben können.Sie können die Dokumente am Bildschirm ausfüllen. Die einzelnen Felder sind mit Mausklick oder Tabulatortaste erreichbar. Ankreuzfelder werden mit Mausklick aktiviert oder deaktiviert.
Abbuchungsvollmacht für Wasser- und Abwassergebühren
Mitteilung über Eigentumswechsel
Antrag auf Hausanschluss Wasser
Aufbruchgenehmigung
Fertigmeldung Hausanschluss Wasser
Weiter stehen Ihnen folgende Informationen zum Download zur Verfügung:





