Spielplätze


Ziel von Spielplatzinitiativen
 
§ 1

Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin des Grundstückes __________________________ . Auf diesem Grundstück hat die Stadt Bad Münstereifel einen Kinderspielplatz mit einer Größe von ca. _______ m² errichtet (siehe beigefügten Lageplan).

§ 2

Die Initiative verpflichtet sich, den Kinderspielplatz auf dem in § 1 genannten Grundstück zu unterhalten und zu pflegen. Der Kinderspielplatz und die aufgestellten Spielgeräte befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand.

§ 3

Die Erweiterung und die Auswahl der weiteren Spielgeräte erfolgt durch die Stadt Bad Münstereifel im Einvernehmen mit der Initiative.

§ 4

Vor der Übernahme des Kinderspielplatzes erfolgt eine Abnahme durch den Sicherheitsbeauftragen der Stadt Bad Münstereifel. Die Unterhaltung und Pflege des Kinderspielplatzes und der Gerätschaften übernimmt die Initiative ab dem _________.

§ 5

Die Verkehrssicherungspflicht für den Spielplatz und die Spielgeräte obliegt ausschließlich der Stadt Bad Münstereifel. Die im einzelnen erforderlichen Maßnahmen trifft die Initiative für die Stadt. Die Initiative verpflichtet sich, neben der Pflege des Platzes
auch 14tägige Sichtkontrollen auf dem Spielplatz durchzuführen. Mit der Kontrolle der Spielanlagen sind volljährige Personen, denen das Verständnis der einschlägigen Vorschriften und die Kenntnis der einschlägigen Regeln der Technik zugetraut werden können, zu beauftragen. Bei den Kontrollen ist insbesondere auf mutwillige Zerstörungen, z.B. zerschnittene Seile, Glasscherben u. ä. zu achten. Die Kontrollen erfassen nicht nur alle Spielgeräte und –einrichtungen, sondern erstrecken sich insbesondere auch auf: 1. die Sauberkeit der gesamten Spielplatzanlage; 2. die Sitzbänke und Papierkörbe; 3. die ordnungsgemäße Absicherung der Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsflächen; 4. die Beschilderung; 5. die Anpflanzungen (giftige Bäume, Hecken, Sträucher); 6. ggf. die Einzäunungen. Festgestellte Mängel sind umgehend der Stadt Bad Münstereifel zu melden. Reparaturen an den Gerätschaften führt die Stadt Bad Münstereifel durch. Die Stadt Bad Münstereifel beaufsichtigt und kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften; sie kann im Einzelfall der Initiative verbindliche Weisungen erteilen.

§ 6

Die Initiative hat die Straßenreinigung und den Winterdienst für die erschließenden Straßen, soweit dies im Rahmen der Straßenreinigungssatzung dem Anlieger obliegt, durchzuführen.


§ 7

Für Schäden Dritter bei der Benutzung des Spielplatzes haftet die Stadt Bad Münstereifel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie stellt die Initiative von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Unterhaltung und Pflege des Platzes und der Gerätschaften frei.


§ 8

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht Unfallversicherungsschutz über die Stadt Bad Münstereifel bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Die Initiative ist verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.


§ 9

Soweit die Initiative ihre Verpflichtungen nach den §§ 5 und 6 verletzt, steht der Stadt Bad Münstereifel das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages zu. Im Falle der Kündigung durch die Stadt Bad Münstereifel kann die Initiative aus diesem Vertrag keinerlei Rechte mehr gegen die Stadt herleiten. Insbesondere gehen die von der Initiative finanzierten und eventuell neu angeschafften Spielgeräte in das Eigentum der Stadt Bad Münstereifel über. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass sich die Stadt Bad Münstereifel den Abbau der Spielgeräte vorbehält, wenn die Initiative ihre vereinbarten Pflichten derart vernachlässigt, dass der Kinderspielplatz verwahrlost.


§ 10

Die Stadt Bad Münstereifel zahlt an die Initiative eine jährliche Pflegepauschale in der jeweils vom Rat festgesetzten Höhe.


§ 11


Diese Vereinbarung beginnt am _____________ und endet am __________.


Bad Münstereifel, den __________________

Für die Stadt Bad Münstereifel                                                                          Für die Initiative

___________________                                                                                 ________________
     (Bürgermeister)                                                                                                (Vorsitzende/r)


Ansprechpartner bei der Stadt Bad Münstereifel:
Frau Stertenbrink, Tel. 02253/505-151
Anschrift:
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11 + 15
53902 Bad Münstereifel
Tel.: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de







In der Stadt Bad Münstereifel werden seit dem Jahre 1983 Initiativen zur Unterhaltung und Pflege von städtischen Kinderspielplätzen mit Elterninitiativen und Vereinen der Dörfer abgeschlossen.
Durch diese Initiativen wird die Arbeit des städtischen Bauhofes entlastet.
Außerdem bewirkt die unmittelbare Verantwortung der Initiativen vor Ort eine verstärkte Identifikation mit "ihrem" Kinderspielplatz und somit ein größeres Augenmerk für die Vermeidung von Verunreinigungen und Vandalismusschäden.
Je nach Größe des Kinderspielplatzes erhalten die Initiativen jährlich eine Unterhaltungspauschale von 250,00 oder 350,00 € (Stand 2011).
Zur Zeit sind entsprechende Vereinbarungen für 21 von 29 Spielplätzen abgeschlossen.
   
Problematik: Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

Im Innenverhältnis zwischen Stadt und Initiative wäre es denkbar, auch die Verkehrssicherungspflicht auf die Initiative zu übertragen und gleichzeitig die Stadt von allen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freizustellen.
Voraussetzung wäre, dass die Initiative selbst für die sich ergebenden Haftungsrisiken eine Haftpflichtversicherung abschließt, die insbesondere auch den Freistellungsanspruch der Stadt mit umfasst.

Die Stadt als Grundstückseigentümerin kann sich im Hinblick auf den Betrieb von Kinderspielplätzen als freiwillige öffentliche Aufgabe im Falle einer Drittschädigung nicht auf eine mit der Initiative vereinbarte Übertragung der Verkehrssicherungspflicht berufen.

Die Stadt Bad Münstereifel hat daher bis dato von einer Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Initiativen abgesehen und die Initiativen von eventuellen Haftungsansprüchen Dritter freigestellt.

Lediglich die Kontrollen der Verkehrssicherungspflicht werden der Initiative übertragen, wobei eine gesonderte Richtlinie als Anlage zur Übertragungsvereinbarung als Grundlage gilt. Für die Kontrollen gilt eine Aufzeichnungspflicht, die Kontrollunterlagen werden regelmäßig von städtischen Bediensteten eingesehen.

Unfallversicherungsschutz
 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Beauftragten der Initiativen während ihrer Tätigkeit auf den Kinderspielplätzen gesetzlich unfallversichert. Die Initiative ist allerdings verpflichtet, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Vertragliche Vereinbarungen

Entsprechend den Verträgen unterhalten und pflegen die Vertragspartner (Eltern, Dorfgemeinschaften usw.) die einzelnen Kinderspielplätze. Sie mähen den Rasen, entfernen den Müll, führen Sichtkontrollen durch oder nehmen kleinere Reparaturen vor. Schäden, die der Bauhof beseitigen muss, werden in der Regel telefonisch mitgeteilt. Dies ist sehr hilfreich, da die Bauhofmitarbeiter die Spielplätze nicht täglich abfahren und kontrollieren können. Ein weiterer Vorteil der "Patenschaftsverträge" ist, dass dadurch sehr wenig Vandalismusschäden vorkommen. Die Eltern und übrigen Dorfbewohner achten darauf, dass die Geräte weder beschädigt, noch die Plätze verschmutzt werden, da sie sich an den Anschaffungskosten beteiligt haben und sie sich für die Plätze verantwortlich fühlen.

Mustervereinbarung

V e r e i n b a r u n g

über die Unterhaltung und Pflege des Kinderspielplatzes ________________

Zwischen

der Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch den Bürgermeister
und

der _______________________, vertreten durch _______________________________, (nachfolgend Initiative genannt)

 wird folgende Vereinbarung getroffen:


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