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Der „Leitfaden zur Planung und Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen in der Stadt Bad Münstereifel“ wurde in Verbindung mit der zugehörigen kartographischen Darstellung als Handlungsgrundlage vom Rat der Stadt beschlossen.

Dieser Leitfaden soll als aussagefähige erste Grundlage gegenüber Anfragen von potentiellen Projektierern dienen und eine bestmögliche Gleichbehandlung sicherstellen.

Da das Stadtgebiet über keine Flächen verfügt, in denen FPV-Anlagen (Freiflächenphotovoltaikanlagen) nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB privilegiert im Außenbereich errichtet werden dürfen, ist auch weiterhin eine planerische Steuerung zur Errichtung von FPVAnlagen durch die Stadt möglich und nötig.

Dementsprechend wurde eine strukturierende Potentialflächenanalyse des Stadtgebietes erarbeitet. Die Potentialflächenanalyse berücksichtigt zum einen Ausschlussgebiete und Gebiete mit eingeschränkter Eignung aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktionen und zum anderen Ausschlussgebiete aufgrund städtebaulicher Vorstellungen der Stadt.

 

Ausschlusskriterien aufgrund raumordnerischer oder fachgesetzlicher Vorrangfunktionen:

▪ Siedlungsflächen nach FNP

▪ Wasserflächen

▪ Waldflächen

▪ Landwirtschaftliche Flächen mit einer Bodenwertzahl ≥55

▪ Naturdenkmale

▪ Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

▪ FFH-Gebiete

▪ Naturschutzgebiete

▪ Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

▪ Wasserschutzzone I

▪ Wasserschutzzone II

 

Ausschlusskriterien aufgrund städtebaulicher Vorstellungen auf Vorschlag der Verwaltung:

▪ Abstandsflächen zu Waldflächen 30 m

▪ Abstandsflächen zu Gebäuden 100 m

Die zum Leitfaden zugehörige Karte stellt im Kern dar, welche Flächen seitens der Stadt Bad Münstereifel grundsätzlich für FPV-Anlagen in Betracht kämen, nämlich alle Flächen, die in der Karte weiß dargestellt sind.

Textlich untermauert wird die kartographische Darstellung durch den „Leitfaden zur Planung und Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen in der Stadt Bad Münstereifel“.

Der Leitfaden in Verbindung mit der zugehörigen kartographischen Darstellung dient Politik und Verwaltung als Handlungsgrundlage, um aussagefähig gegenüber Anfragen von potentiellen Projektierern zu sein und eine Gleichbehandlung dieser sicherzustellen. Flächenanfragen von potentiellen Projektierern, welche überwiegend in den festgelegten Ausschlussgebieten und Gebieten mit eingeschränkter Eignung lägen, würden somit nicht weiterverfolgt.

Flächen, die grundsätzlich nach beigefügtem Leitfaden für eine Errichtung von FPV-Anlagen in Frage kämen, werden dann zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss vorgelegt. Neben den planerischen Kriterien sind insbesondere dann auch die Erschließungs- wie auch die Anschluss- und Einspeisegegebenheiten einzelfallbezogen zu prüfen und sicherzustellen. Letztlich bedarf jede Fläche der Einleitung bauleitplanerischer Schritte. Ob ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet gem. § 1 Abs. 3 BauGB als Trägerin der Planungshoheit die Kommune.

Alle Planungen sind unabhängig von ihrer Größe im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage gem. § 34 LPlG NRW mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.

Kontakt

Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Tel: 02253/505-0
Fax: 02253/505-114
E-Mail: info@bad-muenstereifel.de

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